HAUSORDNUNG Schuljahr 2022/23

Die Schulkonferenz der Mildred-Harnack-Schule hat die folgende Hausordnung beschlossen. Mit ihr soll das Verhalten in der Schule grundlegend geregelt werden, um eine erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit im Sinne des Schulgesetzes zu gewährleisten.

Die Hausordnung tritt mit Beginn des Schuljahres in Kraft. Die Bekanntgabe erfolgt zu Beginn des Schuljahres durch die Klassenleiterteams und Tutoren.

1. STUNDEN- UND PAUSENORDNUNG

1.1 Der Unterricht beginnt in der Regel mit der 1. Stunde um 08:30 Uhr und endet gegen 15:40 Uhr. Die meisten Fächer werden im Block von 90 Minuten unterrichtet.

Unterrichtszeiten

 

1.2 Die Klassenleiterstunden werden für die einzelnen Klassen in der Stundentafel festgelegt.

1.3 Schüler:innenarbeitsstunden werden bestimmten Fächern zugeordnet und können in den Nachmittagsstunden von jedem Lernenden genutzt werden.

1.4  Während der Hofpause halten sich die Lernenden der Jahrgänge 7 – 9 auf dem Schulhof auf, für Jahrgang 10 kann nach Einverständniserklärung der Eltern das Schulgelände verlassen werden.

1.5 Die Lernenden erscheinen erst zum Unterricht, wenn dieser beginnt. Ein Aufenthalt im Schulclub für die Klasse 7 bis 10 vor dem Unterricht ist nur nach Absprache mit Frau Ortmann möglich.

1.6 Lernende der Klasse 11 bis 13 können sich während anfallender Freistunden in der Cafeteria aufhalten.

2. ANWESENHEITSPFLICHT

2.1 Für alle Lernenden besteht Anwesenheitspflicht während ihres obligatorischen Unterrichts.

2.2 Den Lernenden der 7. bis 10. Jahrgänge ist während der Unterrichtszeit das Verlassen des Schulgeländes nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft gestattet. Randstunden sind hiervon ausgenommen.

2.3 Verspäten sich Lernende aus nichtentschuldbaren Gründen der Jahrgänge 10 bis 13, werden sie von der betroffenen Unterrichtseinheit ausgeschlossen und müssen den versäumten Unterrichtsstoff selbständig nachholen.

3. FEHLMELDUNGEN UND BEURLAUBUNGEN

3.1 Telefonische Krankmeldungen erfolgen durch die Erziehungsberechtigten am ersten Krankheitstag. Nach spätestens 7 Tagen muss eine erneute Mitteilung über die weiterhin bestehende Erkrankung abgegeben werden. Bei Rückkehr in die Schule muss bis spätestens am dritten Tag eine Erklärung über die Dauer und Grund des Fernbleibens durch die Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. In besonders begründeten Fällen kann die Schule vom ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest verlangen. Bei angekündigten Leistungskontrollen, Klassenarbeiten oder Klausuren muss bis spätestens 10.00 Uhr des Tages eine Krankmeldung erfolgen. Nach Rückkehr muss umgehend jedoch spätestens am dritten Tag eine schriftliche Bescheinigung über die Krankmeldung vorliegen. Sollte keine Bescheinigung vorliegen, werden die schriftlichen Arbeiten mit 0 Notenpunkten bewertet.

3.2 Bei einem absehbaren Schulversäumnis ist vorher ein Antrag auf Beurlaubung zu stellen, andernfalls gilt das Schulversäumnis als unentschuldigt. Die Klassenleiterteams oder Tutor:innen können Befreiungen vom Unterricht bis zu drei Tagen erteilen. Über weitergehende oder jede Befreiung vor oder nach den Sommerferien entscheidet der Schulleiter.

3.3 Lernende der Sek I müssen im Krankheitsfall von Erziehungsberechtigten bzw. einer von diesen beauftragten Person nach Hause begleitet werden, wenn keine schriftliche Erlaubnis vorliegt, dass die Lernenden alleine nach Hause gehen dürfen. Ungeachtet dessen werden die Erziehungsberechtigten telefonisch durch das Sekretariat informiert.

3.4 Wenn  Lernende wegen Krankheit, Beurlaubung oder Nichtinanspruchnahme der Präsenzpflicht fehlen, müssen sie sich selbst über den Unterrichtsinhalt während der Abwesenheit bei Mitlernenden informieren. Die Lehrkräfte sind hier nicht zur Versorgung mit diesen Informationen verpflichtet.

4. SONSTIGE REGELUNGEN

4.1 Die Amtssprache in der Schule ist Deutsch.

4.2 Der Unterricht wird von der Lehrkraft verantwortlich geleitet und in Zusammenarbeit mit den Lernenden gestaltet. Wesentliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Ablauf des Unterrichts ist ein auf das Unterrichtsziel ausgerichtetes Verhalten aller am Unterricht beteiligten Lehrkräfte und Lernenden. Jede Lehrkraft und alle Lernenden sind dafür verantwortlich, dass der Unterricht pünktlich begonnen werden kann. Jede Lehrkraft sorgt dafür, dass der Unterricht pünktlich beendet wird.

4.3 Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, benachrichtigt eine Schülerin oder ein Schüler, in der Regel Klassensprecher oder Klassensprecherin, unverzüglich das Sekretariat. Die Klasse darf sich nicht vom Unterrichtsraum entfernen.

4.4 Bei Regen oder starkem Schneefall wechseln die Lernenden zu Beginn der Pause in den Raum, in dem der nachfolgende Unterricht erteilt wird. Die Lehrkraft der nächsten Stunde übernimmt die Aufsicht seiner Klasse. Die Hofaufsichten entfallen. 

4.5 Am Ende der letzten Stunde in einem Raum stellen die Lernenden die Stühle hoch und schließen die Fenster. Die Lehrkraft kontrolliert dies und schließt den Raum ab.

4.6 In den Gebäuden und auf dem Schulgelände gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot.

4.7 Wer Verschmutzungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verursacht, muss für deren Beseitigung sorgen. Vorsätzliche Verschmutzungen oder Beschädigungen auf dem Schulgelände ziehen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach sich. Sofern eine Einigung mit den Erziehungsberechtigten über die Schadensbehebung nicht möglich ist, kann die Schule über das bezirkliche Rechtsamt Ersatzansprüche geltend machen.

4.8 Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Abstellmöglichkeiten anzuschließen. Die Schule übernimmt keine Haftung.

4.9 Die Benutzung von internetfähigen Geräten wird in der Anlage zu dieser Hausordnung gesondert geregelt.

4.10 In geschlossenen Räumen werden keine Kopfbedeckungen getragen, Ausnahmen gelten bei gesundheitlichen und religiösen Gründen. Während des Unterrichts werden Jacken und Mäntel immer ausgezogen und an Kleiderhaken oder Stühlen aufgehängt.

4.11 Drogen (auch Alkohol), Waffen und waffenähnliche Geräte jeder Art sind in der Schule ausdrücklich verboten.

4.12 Während der Hofpause ist das Fußballspielen nur auf dem kleinen Sportplatz im Käfig erlaubt, Basketballkörbe können genutzt werden.

4.13 Während der 5-Minuten-Pausen verbleiben die Lernenden unter Aufsicht der Lehrkraft im Raum. Die Einnahme von Speisen und die Benutzung des Handys ist nur im Einvernehmen mit der jeweiligen Lehrkraft gestattet. In den naturwissenschaftlichen Räumen ist die Einnahme von Speisen verboten.

 Anlage

Merkblatt zur Benutzung von internetfähigen/digitalen Endgeräten an der MHS

 

 

 Stand: 04.10.2022

 

 

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